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MEDIKATIONSPLAN IMMER AKTUELL


Informationen zur medikamentösen Behandlung können freiwillig als Elektronischer Medikationsplan – kurz: E-Medikationsplan – auf der Gesundheitskarte gespeichert werden. Damit sind Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Apotheker stets umfassend über die medikamentöse Behandlung informiert. Mögliche Wechselwirkungen der Arzneimittel können berücksichtigt werden.

Alle Angaben zur Medikation auf einen Blick


Bei der Verordnung und Abgabe von Arzneimitteln findet ein Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut und Apotheker über den E-Medikationsplan alle notwendigen Angaben zu den Medikamenten, die ein Patient einnimmt. Darüber hinaus enthält der E-Medikationsplan medikationsrelevante Informationen, die wichtig sind, um unerwünschte Wechselwirkungen zu vermeiden,  z.B. über Allergien.


Nur Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker und deren Mitarbeiter dürfen den E-Medikationsplan lesen. Sie benötigen hierfür das Einverständnis des Patienten.


Der E-Medikationsplan ist nützlich, wenn

  • neue Arzneimittel verordnet werden,
  • in der Apotheke rezeptfreie Arzneimittel gekauft werden (Selbstmedikation),
  • Informationen für die Ausstellung eines Wiederholungsrezepts benötigt werden,
  • sich Einnahmezeitpunkt oder Dosis eines Arzneimittels ändern,
  • die Anwendung eines Arzneimittels ausgesetzt wird,
  • die Einnahme mehrerer Arzneimittel aufeinander abgestimmt werden muss bzw. wenn bei der Arzneimitteltherapie Allergien oder Unverträglichkeiten zu beachten sind,
  • Nebenwirkungen auftreten,
  • sich Handelsnamen von Arzneimittel ändern.

Die Inhalte des E-Medikationsplans


Ärzte, Zahnärzte und Apotheker können den E-Medikationsplan direkt auf der Gesundheitskarte speichern - sofern der Patient dies ausdrücklich wünscht und in die Speicherung einwilligt.


Zu den Daten des E-Medikationsplans gehören:


  • Patientenstammdaten, wie Name, Adresse und Geburtsdatum
  • Medikationsrelevanten Daten, wie Allergien und Unverträglichkeiten
  • Angaben zur Medikation, d. h. alle Arzneimittel, die ein Patient einnimmt, und Informationen zur Anwendung (Dosis, Zeitpunkt, Häufigkeit etc.). Dies umfasst sowohl die vom Arzt oder Zahnarzt verordneten Medikamente als auch Arzneimittel, die rezeptfrei in der Apotheke erworben wurden (Selbstmedikation). Zusätzlich sind Arzneimittel aufgeführt, die aktuell nicht mehr angewendet werden, die jedoch für die Überprüfung der Sicherheit der Arzneimitteltherapie durch den Arzt, Apotheker oder Zahnarzt relevant sein können.
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